Ratgeber
August 21, 2026

AVGS für Gründungscoaching: Wie Du ihn bekommst

Für ein AVGS-Gründungscoaching gibt es keinen Rechtsanspruch. Erfahre, wie Du den Gutschein beantragst, worauf es im Gespräch ankommt und wie Du Deine Chancen auf eine Bewilligung verbesserst.

AVGS für Gründungscoaching: Wie Du ihn bekommst

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Den AVGS für ein Gründungscoaching bekommst Du bei Deiner Arbeitsvermittlung, nicht bei der Leistungsabteilung. Du beschreibst Deine Geschäftsidee, sagst was Dir noch fehlt und benennst einen zugelassenen Träger. Einen Rechtsanspruch gibt es dafür nicht, die Agentur für Arbeit entscheidet nach Ermessen.

Ein AVGS Gründungscoaching ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, mit dem die Agentur für Arbeit eine Maßnahme zur Heranführung an eine selbständige Tätigkeit bezahlt. Rechtsgrundlage ist § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB III. Die Maßnahme darf online stattfinden, denn § 45 SGB III schreibt keine Präsenzform vor. Entscheidend ist die Zulassung der Maßnahme nach § 179 SGB III, nicht der Ort.

Melde Dich so früh wie möglich bei uns, am besten bevor Du den Termin machst. Das kostet nichts.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten für Dich: 0 Euro. Die Agentur für Arbeit übernimmt nach § 45 Absatz 1 SGB III die angemessenen Teilnahmekosten
  • Beantragen kannst Du ihn im persönlichen Gespräch oder online über das Benutzerportal der Bundesagentur für Arbeit, auch per App
  • Online ist zulässig. Bitte deshalb um einen Gutschein für das gesamte Bundesgebiet
  • Gedeckelt sind acht Wochen oder 320 Stunden reine Kenntnisvermittlung, nicht die gesamte Maßnahme
  • Der Rechtsanspruch nach sechs Wochen gilt nur für den Vermittlungsgutschein nach § 45 Absatz 7 SGB III, nicht für ein Gründungscoaching

Was der AVGS für Gründungscoaching bezahlt

Die Agentur für Arbeit übernimmt nach § 45 Absatz 1 Satz 4 SGB III die angemessenen Teilnahmekosten, soweit sie für die Eingliederung notwendig sind. Für die zugelassene Maßnahme im bewilligten Umfang heißt das: kein Eigenanteil. Kinderbetreuung und Fahrtkosten gehen auf gesonderten Antrag und sind gedeckelt, die Kinderbetreuung auf 160 Euro pro Kind und Monat.

Inhaltlich geht es um alles vor der Gründung: Geschäftsmodell schärfen, Businessplan und Finanzplanung bauen, das Gespräch vorbereiten.

Jetzt zur Dauer, denn hier steht überall dasselbe Missverständnis. Acht Wochen oder 320 Maßnahmestunden begrenzen nach § 45 Absatz 2 SGB III nur die Vermittlung beruflicher Kenntnisse. Aktivierung, Feststellung und Entwicklung persönlicher Fähigkeiten zählen nicht mit, Randziffer 45.08 der Fachlichen Weisungen. Zugelassene Gründungscoachings laufen deshalb über mehrere Monate.

Der Rechtsanspruch, den alle falsch verstehen

Du liest überall denselben Satz: Nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit hast Du einen Rechtsanspruch auf den AVGS. Für Deine Gründung hilft er Dir nicht.

Warum? Weil er sich auf einen anderen Gutschein bezieht. § 45 Absatz 7 SGB III gibt Dir einen Anspruch nach Absatz 4 Satz 3 Nummer 2, den privaten Arbeitsvermittler. Dein Gründungscoaching läuft über Nummer 1, über einen Träger mit zugelassener Maßnahme. Dafür gibt es keinen Rechtsanspruch.

Wer damit argumentiert, redet an der Sache vorbei. Wer erklärt, warum die Maßnahme in seinem Fall sinnvoll ist, hat die besseren Karten.

Wer gefördert werden kann

§ 45 Absatz 1 SGB III nennt drei Gruppen: Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose. Du musst also nicht arbeitslos sein. Aber Achtung bei „von Arbeitslosigkeit bedroht“: § 17 SGB III verlangt, dass Du nach dem Ende der Beschäftigung voraussichtlich arbeitslos wirst. Wer direkt in die Selbständigkeit wechselt, erfüllt das oft nicht.

Ein Punkt, an dem viele stolpern: Arbeitest Du bereits 15 Stunden oder mehr pro Woche in Deiner Gründung, endet damit nach § 138 Absatz 3 SGB III Deine Arbeitslosigkeit. Der AVGS ist dann weg. Hol ihn Dir, bevor Du loslegst.

Gelenkt wird das Ermessen durch § 45 Absatz 5 SGB III: Eignung, persönliche Verhältnisse, örtliche Verfügbarkeit. Im Gespräch überzeugen drei Dinge: eine konkrete Geschäftsidee, eine klare Lücke bei Zahlen oder Businessplan, und ein zugelassener Träger, den Du benennen kannst. Was selten trägt: „ich würde mich gern mal beraten lassen“.

Da wäre der Punkt, an dem Du Dich so früh wie möglich bei uns melden solltest. Wer vorbereitet reingeht, verhandelt über die Maßnahme. Wer unvorbereitet reingeht, über einen zweiten Termin.

So läuft die Ausgabe ab

Zuständig ist die Arbeitsvermittlung, nicht die Leistungsabteilung. Den Antrag kannst Du im persönlichen Gespräch stellen oder online über das Benutzerportal der Bundesagentur für Arbeit, das auch als App läuft. Beide Wege funktionieren, wir bereiten Dich auf beide vor.

Auf dem Gutschein legt die Agentur für Arbeit nach § 45 Absatz 4 Satz 1 SGB III Maßnahmeziel und Maßnahmeinhalt fest. Satz 2 bringt zwei Grenzen. Erstens eine Befristung, innerhalb derer Du in die Maßnahme eintreten musst. Zweitens eine mögliche räumliche Beschränkung, auf das Bundesgebiet oder auf eine Region. Maßstab dafür ist laut den Fachlichen Weisungen der Ort, an dem eine passgenaue zugelassene Maßnahme angeboten wird. Bitten reicht deshalb nicht, begründe es.

Dann suchst Du den Träger. Zwei Zulassungen müssen zusammenkommen: der Träger nach § 176 Absatz 1 mit § 178 SGB III, die Maßnahme nach § 179 SGB III. Fehlt eine, ist der Gutschein für diesen Anbieter wertlos.

Der letzte Schritt wird gern übersehen. Der Träger muss den Gutschein nach § 45 Absatz 4 Satz 4 SGB III vor Beginn vorlegen, sonst zahlt die Agentur für Arbeit nicht.

AVGS Gründungscoaching online: wie wir arbeiten

Gründung-Leicht-Gemacht ist nicht selbst Träger. Wir arbeiten mit mehreren zugelassenen Trägern zusammen und suchen daraus das Angebot, das zu Deiner Situation passt. Ein Angebot für alle gibt es bei uns nicht.

Alle Maßnahmen laufen online, kein Seminarraum, kein Anfahrtsweg. Die Zeiten stimmen wir mit Dir ab, so dass sich die Maßnahme in Deinen Alltag einfügt, auch neben Kindern, Nebenjob oder Kündigungsfrist.

Vor dem Termin geben wir Dir meist eine schriftliche Bildungsempfehlung mit. Darin steht, welche Maßnahme in Deinem Fall sinnvoll ist und warum. Damit sitzt Du nicht mit einer Frage im Gespräch, sondern mit einem Fahrplan. Genau darüber übt die Agentur für Arbeit ihr Ermessen aus. Deshalb: Melde Dich so früh wie möglich.

Online ist keine Notlösung. § 45 SGB III schreibt keine Präsenzform vor, und die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit setzen die Online-Durchführung voraus, im virtuellen Klassenzimmer oder per Videotelefonie. Sie knüpfen daran dieselbe Anforderung wie an Präsenz: Die Inhalte sind an mindestens zwei Tagen pro Woche zu erbringen, Randziffer 45.12. Auf dem Gutschein heißt das Ganze übrigens Heranführung an eine selbständige Tätigkeit, gesucht wird meist unter Gründungscoaching oder Existenzgründungscoaching.

Wie AVGS und Gründungszuschuss zusammenhängen

Die beiden Förderungen kommen nacheinander: Der AVGS finanziert die Vorbereitung, der Gründungszuschuss die Zeit danach.

Laptop und Notizblock auf einem Schreibtisch am Fenster

Der Gründungszuschuss läuft in zwei Phasen: sechs Monate Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach auf gesonderten Antrag neun Monate lang 300 Euro, § 94 SGB III. Er verlangt nach § 93 Absatz 2 SGB III bei Aufnahme der Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Restanspruch, Stand August 2026.

Warum nicht beides gleichzeitig? Weil der Gründungszuschuss eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit verlangt. Wer hauptberuflich selbständig ist, gehört zu keiner der drei Gruppen aus § 45 SGB III mehr.

Was eine Sperrzeit diesen Restanspruch kostet, steht im Beitrag zur Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag, welche Fehler den Antrag kippen in den sieben Fehlern beim Gründungszuschuss.

Wenn die Agentur für Arbeit ablehnt

Eine Ablehnung ist ein Zwischenstand. Ab Bekanntgabe hast Du einen Monat Zeit für den Widerspruch, § 84 Absatz 1 SGG. Der Hebel liegt in der Begründung: Bei Ermessensentscheidungen muss die Agentur für Arbeit nach § 35 Absatz 1 SGB X erkennen lassen, von welchen Gesichtspunkten sie ausgegangen ist. Fehlt das, hast Du einen Ansatzpunkt. Für den Widerspruch selbst geh zu einem Rechtsanwalt.

Was wir Dir raten würden

  1. Melde Dich so früh wie möglich bei uns, am besten vor dem Termin bei der Arbeitsvermittlung. Danach reparieren ist mühsamer.
  2. Frag früh nach dem AVGS. Er wird selten angeboten, er wird erbeten.
  3. Geh mit einer konkreten Idee rein, nicht mit einer Frage. Eine schriftliche Bildungsempfehlung wiegt schwerer als ein Vorhaben.
  4. Begründe, warum die passende Maßnahme bundesweit und online läuft.
  5. Prüf beim Wunschträger beide Zulassungen, für den Träger und für die Maßnahme.
  6. Tritt innerhalb der Befristung ein und lass den Träger den Gutschein vorher einreichen.
  7. Selbst zahlen und später Erstattung beantragen geht praktisch nie durch.

Wenn Du nicht weißt, wie Du das Gespräch aufziehst, melde Dich lieber frühzeitig bei uns. Das kostet Dich nichts und dauert keine halbe Stunde.

Häufige Fragen

Geht ein AVGS Gründungscoaching auch online?

Ja. § 45 SGB III schreibt keine Präsenzform vor, und die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nennen das virtuelle Klassenzimmer und die Videotelefonie ausdrücklich, Randziffer 45.12. Die Inhalte müssen an mindestens zwei Tagen pro Woche erbracht werden. Gründung-Leicht-Gemacht vermittelt nur Online-Maßnahmen und passt die Zeiten an Deinen Alltag an.

Wo beantrage ich den AVGS für ein Gründungscoaching?

Bei Deiner Arbeitsvermittlung, nicht bei der Leistungsabteilung. Du kannst ihn im persönlichen Gespräch beantragen oder online über das Benutzerportal der Bundesagentur für Arbeit, das auch als App läuft. Wir bereiten Dich auf beide Wege vor und geben Dir meist eine schriftliche Bildungsempfehlung mit.

Was kostet mich ein Gründungscoaching mit AVGS?

Für die zugelassene Maßnahme im bewilligten Umfang zahlst Du nichts, der Träger rechnet direkt mit der Agentur für Arbeit ab. Kinderbetreuung und Fahrtkosten gehen nur auf gesonderten Antrag, sind gedeckelt und werden nur übernommen, soweit sie für die Eingliederung notwendig sind.

Habe ich nach sechs Wochen Anspruch auf einen AVGS für Gründungscoaching?

Nein. Der Anspruch aus § 45 Absatz 7 SGB III gilt für die Vermittlung durch einen privaten Arbeitsvermittler, nicht für eine Maßnahme bei einem Träger. Er setzt außerdem Anspruch auf Arbeitslosengeld voraus und sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb einer Frist von drei Monaten ohne Vermittlung.

Wie lange darf ein Gründungscoaching mit AVGS dauern?

Auf acht Wochen oder 320 Maßnahmestunden begrenzt § 45 Absatz 2 SGB III nur die Vermittlung beruflicher Kenntnisse. Aktivierungs-, Coaching- und Feststellungsanteile zählen nicht mit, Randziffer 45.08 der Fachlichen Weisungen. Zugelassene Gründungscoachings laufen deshalb oft über mehrere Monate.

Kurz gesagt

Über den Rechtsanspruch nach sechs Wochen reden alle. Der gilt für einen Gutschein, den Du für Deine Gründung nicht brauchst. Deiner hängt an einem guten Gespräch mit der Arbeitsvermittlung. Also: früh fragen, konkret werden, Träger benennen. Wie es nach der Gründung weitergeht, steht im Gründungszuschuss Phase 2.

Und der wichtigste Satz zum Schluss: Melde Dich so früh wie möglich bei uns, auch wenn Du noch nicht sicher bist. Wir sagen Dir kostenlos, ob ein AVGS für Dich infrage kommt.

Geprüft am 28. August 2026. Rechtsstand: August 2026. Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 45 SGB III, Stand 1. Dezember 2025.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Entscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit und die Fassung der Vorschriften zum Zeitpunkt Deiner Antragstellung.