Ratgeber
August 31, 2026

Businessplan für den Gründungszuschuss: Was rein muss

Der Businessplan ist eine zentrale Grundlage für den Gründungszuschuss. Erfahre, welche Inhalte hineingehören, worauf die fachkundige Stelle achtet und wie Du Deinen Plan überzeugend aufbaust.

Businessplan für den Gründungszuschuss: Was rein muss

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Der Businessplan für den Gründungszuschuss ist die schriftliche Beschreibung Deines Vorhabens, eine von vier Unterlagen, die eine fachkundige Stelle für ihre Stellungnahme nach § 93 Absatz 2 SGB III braucht. Er beschreibt Geschäftsidee, Markt, Deine Qualifikation und Dein Vorgehen und liefert der Agentur für Arbeit die Grundlage, um die Tragfähigkeit zu beurteilen.

Dieser Beitrag zeigt, welche Bausteine hineingehören und wie Du die Vorlage dafür aufsetzt. Die Zahlen dazu, Kapitalbedarf, Finanzierung und Rentabilität, bekommen einen eigenen Beitrag zur Kalkulation.

Melde Dich früh bei uns, solange sich am Plan noch etwas ändern lässt. Je später Du ihn aufsetzt, desto weniger Zeit bleibt, um ihn zu korrigieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Businessplan ist eine von vier Pflichtunterlagen für die fachkundige Stellungnahme, Randziffer 93.46 der Fachlichen Weisungen
  • Eine feste Gliederung schreibt Dir niemand vor, geprüft werden aber immer dieselben vier Punkte: fachliche Eignung, kaufmännische Voraussetzungen, Wettbewerbsfähigkeit, Rentabilität
  • Private und betriebliche Absicherung gehört in den Plan und wird erfahrungsgemäß am häufigsten vergessen
  • Eine Seitenzahl ist nirgends vorgeschrieben, in unserer Praxis liegen die meisten Pläne bei 20 bis 30 Seiten, je nach Geschäftsmodell geht es auch mit weniger
  • Nimmst Du eine Vorlage aus dem Internet, sollte sie anpassbar sein und die Kalkulation getrennt davon geführt werden

Was der Businessplan für den Gründungszuschuss leisten muss

Randziffer 93.46 der Fachlichen Weisungen nennt ihn schlicht „Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens”. Businessplan ist die gebräuchliche Bezeichnung dafür.

Er ist keine Fleißarbeit für die Schublade. Die fachkundige Stelle liest ihn, um ihre Stellungnahme zu begründen, und die Agentur für Arbeit liest die Stellungnahme, um über Deinen Gründungszuschuss zu entscheiden. Beide fragen dasselbe: Trägt das Vorhaben Dich, wirtschaftlich und dauerhaft.

Deshalb reicht eine gute Idee allein nicht. Der Plan muss belegen, dass Du sie verstanden hast und weißt, wer Deine Kunden sind.

Die Bausteine, die jede fachkundige Stelle sehen will

Eine gesetzlich vorgeschriebene Gliederung gibt es nicht. In der Praxis prüft jede fachkundige Stelle dieselben vier Punkte, die auch auf dem Vordruck BA GZ 04 stehen: fachliche Eignung, kaufmännische Voraussetzungen, Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. Ein Businessplan, der diese vier Punkte nicht abdeckt, lässt sich schwer beurteilen.

Üblich sind folgende Abschnitte:

  1. Geschäftsidee. Was Du anbietest, für wen, und welches Problem es löst.
  2. Gründerperson. Ausbildung, Berufserfahrung und die Qualifikationen, die zur Idee passen. Der Lebenslauf gehört als eigene Unterlage dazu, im Businessplan reicht die Zusammenfassung.
  3. Markt und Wettbewerb. Wer die Konkurrenz ist und warum Kunden zu Dir kommen statt zu ihr.
  4. Marketing und Vertrieb. Wie Kunden von Dir erfahren und wie Du sie erreichst.
  5. Rechtsform und Standort. Kurz, aber mit Begründung, warum diese Form zur Größe des Vorhabens passt.
  6. Chancen und Risiken. Was schiefgehen kann und was Du dann tust. Wer das offen benennt, wirkt glaubwürdiger als jemand, der nur Chancen sieht.

Erfahrungsgemäß scheitern die meisten Businesspläne nicht an der Geschäftsidee, sondern daran, dass Markt und Wettbewerb nur behauptet werden, ohne eine einzige Zahl oder Quelle dazu. Eine Aussage wie „der Markt wächst” trägt nichts, solange nicht dabei steht, woher das stammt.

Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau zählen als eigene Unterlagen dazu. Die Zahlen dahinter bekommen einen eigenen Beitrag. Mehr zur Rolle der fachkundigen Stelle selbst steht in der fachkundigen Stellungnahme für den Gründungszuschuss.

Private und betriebliche Absicherung mitdenken

Erfahrungsgemäß ist das der Punkt, der in den meisten Businessplänen komplett fehlt, dabei gehört er zu den wichtigsten überhaupt. Du kommst meist aus einem sozialversicherungspflichtigen Job oder aus dem Bezug von Arbeitslosengeld. Als Selbständiger musst Du Dich um Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung von jetzt an selbst kümmern, niemand meldet Dich mehr automatisch an.

Kranken- und Pflegeversicherung. Warst Du zuvor gesetzlich versichert und erfüllst die Vorversicherungszeit, kannst Du Dich freiwillig weiterversichern, die Pflegeversicherung folgt automatisch. Die Beiträge richten sich nach Deinem Einkommen. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist möglich, aber später nur schwer rückgängig zu machen, das solltest Du Dir vorher genau ansehen.

Rentenversicherung. Für die meisten Selbständigen freiwillig, für einzelne Berufsgruppen aber Pflicht nach § 2 SGB VI, unter anderem für in die Handwerksrolle eingetragene Handwerker. Prüf vorher, ob eine der dort genannten Gruppen auf Dein Vorhaben zutrifft.

Arbeitslosenversicherung. Eine freiwillige Weiterversicherung ist möglich, § 28a SGB III. Voraussetzung ist, dass Du innerhalb der letzten 30 Monate mindestens 12 Monate versicherungspflichtig warst oder unmittelbar vor der Gründung eine Entgeltersatzleistung wie Arbeitslosengeld bezogen hast, und dass Du mindestens 15 Stunden wöchentlich selbständig arbeitest, § 28a Absatz 1 und 2 SGB III. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden, danach ist das nach Randziffer 28a.3 der Fachlichen Weisungen, Stand Januar 2026, nicht mehr möglich.

Betriebliche Absicherung. Je nach Branche kommen eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht und eine Inhaltsversicherung für Ausstattung und Waren dazu, in manchen freien Berufen ist eine Berufshaftpflicht sogar vorgeschrieben. Was Du konkret brauchst, hängt am Geschäftsmodell.

Ein eigener Absatz im Businessplan reicht, der zeigt, dass Du diese Punkte durchdacht hast. Die genauen Beiträge und Kosten gehören in die Kalkulation, dazu mehr im eigenen Beitrag.

Wie lang und wie ausführlich er sein muss

Beispielhafte Seitenaufteilung eines Businessplans nach Abschnitten

Eine Seiten- oder Wortzahl schreibt Dir weder das Gesetz noch die Fachlichen Weisungen vor. Randziffer 93.48 verlangt nur, dass die Tragfähigkeit nachgewiesen wird, nicht ein bestimmter Umfang.

In unserer Praxis liegen die meisten Businesspläne für den Gründungszuschuss bei 20 bis 30 Seiten Fließtext, dazu Kapitalbedarfs-, Finanzierungs- und Rentabilitätsplan als eigene Tabellen. Je nach Geschäftsmodell geht es auch mit deutlich weniger, ein einfaches Vorhaben mit wenigen Kunden braucht keinen so ausführlichen Plan wie ein erklärungsbedürftiges Geschäftsmodell mit mehreren Standbeinen. Die Grafik zeigt, wie sich das üblicherweise auf die Abschnitte verteilt: Markt und Wettbewerb nimmt meist den größten Raum ein, Rechtsform und Standort den kleinsten. Zu knapp wird es riskant, weil dann Markt, Risiken oder die Absicherung zu wenig Substanz bekommen.

Maßstab ist nicht die Seitenzahl, sondern ob eine fachkundige Stelle, die Dein Geschäft nicht kennt, nach der Lektüre versteht, wovon Du lebst.

Vorlage nutzen oder selbst aufbauen

Eine Vorlage aus dem Internet zu nehmen ist in Ordnung. Zwei Dinge sollten dabei stimmen.

Die Vorlage muss anpassbar sein, am besten ein Word-Dokument. Eine feste PDF-Form, in der Du nichts verschieben oder ergänzen kannst, bringt Dich bei einem erklärungsbedürftigen Vorhaben schnell an ihre Grenzen.

Und der Fließtext sollte von der Kalkulation getrennt bleiben. Der Businessplan als Word-Dokument, Kapitalbedarf, Finanzierung und Rentabilität als eigene Excel-Datei. Steckt beides in einem Dokument, wird jede Änderung an einer Zahl zur Fummelei im Fließtext, und Du überträgst Werte doppelt, mit dem Risiko, dass sie auseinanderlaufen.

Businessplan bei Gründung-Leicht-Gemacht

Gründung-Leicht-Gemacht ist fachkundige Stelle im Sinne des § 93 Absatz 2 Satz 2 SGB III. Beim Businessplan bekommst Du zwei Angebote.

Hast Du schon einen Entwurf, egal ob selbst geschrieben oder aus einer Vorlage, sehen wir ihn uns an und sagen Dir konkret, was noch fehlt, bevor Du ihn einreichst. Steht noch nichts, stellen wir Dir eine Vorlage, ebenfalls als Word-Dokument mit separater Excel-Kalkulation, und bauen die Bausteine gemeinsam mit Dir auf. Ob und was das kostet, hängt vom Umfang ab, den Du brauchst, das klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Kommst Du über einen AVGS, ist die anschließende fachkundige Stellungnahme in unserem Paket enthalten. Ohne AVGS ist sie ein Selbstzahlerangebot, denn nach Randziffer 93.46 weist die gründungswillige Person die Tragfähigkeit auf eigene Kosten nach. Wir arbeiten ausschließlich online, Du fährst nirgends hin und wartest auf keinen Präsenztermin, und wir stimmen die Zeiten mit Dir ab, auch abends.

Eins sagen wir offen dazu. Wenn wir Deinen Businessplan mit Dir aufbauen und die anschließende Stellungnahme selbst ausstellen, liegt beides in einer Hand. Randziffer 93.49 nennt neben Steuerberatern und Unternehmensberatern mit Schwerpunkt auf Existenzgründungsberatung ausdrücklich auch Gründungsinitiativen und Gründungszentren als fachkundige Stelle, entscheiden kann die Agentur für Arbeit aber im Einzelfall. Willst Du eine unabhängige zweite Meinung, lassen wir nur begutachten, was Du selbst geschrieben hast.

Die Maßnahme zur Vorbereitung führen wir nicht selbst durch, dafür arbeiten wir mit mehreren zugelassenen Trägern zusammen und suchen daraus das passende Angebot. Zur Vorbereitung bekommst Du meist eine schriftliche Bildungsempfehlung, mehr dazu im Beitrag zum AVGS für Gründungscoaching. Den AVGS beantragst Du im persönlichen Gespräch oder online über das Benutzerportal der Bundesagentur für Arbeit, das auch als App läuft.

Was wir Dir raten würden

  1. Melde Dich so früh wie möglich bei uns. Solange der Plan noch nicht eingereicht ist, lässt sich fast jede Formulierung noch anpassen. Danach reden wir nur noch über Nachbesserung.
  2. Belege Markt und Wettbewerb mit mindestens einer Quelle oder eigenen Recherche, nicht mit einer Behauptung.
  3. Plane realistisch 20 bis 30 Seiten für den Fließtext ein, bei einem einfachen Vorhaben geht es auch mit weniger. Was nicht draufpasst, gehört meist nicht in den Businessplan, sondern in ein Gespräch.
  4. Schreib einen eigenen Absatz zu Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie zur betrieblichen Absicherung, auch wenn ihn niemand explizit verlangt.
  5. Nutzt Du eine Vorlage, prüf vorher, ob sie sich anpassen lässt und ob Text und Kalkulation getrennte Dateien sind.
  6. Benenne mindestens ein echtes Risiko und was Du dagegen tust. Ein Plan ohne Risiken wirkt weniger glaubwürdig, nicht mehr.
  7. Lass den fertigen Plan von der fachkundigen Stelle prüfen, bevor Du ihn für die Stellungnahme einreichst.

Häufige Fragen

Was muss in den Businessplan für den Gründungszuschuss?

Geschäftsidee, Qualifikation der Gründerperson, Markt und Wettbewerb, Marketing, Rechtsform sowie Chancen und Risiken, dazu ein Absatz zur privaten und betrieblichen Absicherung. Dazu kommen als eigene Unterlagen der Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Randziffer 93.46 der Fachlichen Weisungen. Eine gesetzliche Gliederung gibt es nicht, geprüft werden aber immer fachliche Eignung, kaufmännische Voraussetzungen, Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität.

Wie lang muss ein Businessplan für den Gründungszuschuss sein?

Eine Seitenzahl schreibt weder das Gesetz noch die Fachlichen Weisungen vor. In unserer Praxis liegen die meisten Pläne bei 20 bis 30 Seiten Fließtext, dazu die Zahlenpläne als eigene Tabellen. Bei einem einfachen Geschäftsmodell geht es auch mit weniger. Entscheidend ist, ob die fachkundige Stelle daraus die Tragfähigkeit beurteilen kann.

Muss ich Versicherungen im Businessplan für den Gründungszuschuss erwähnen?

Vorgeschrieben ist es nicht, empfehlenswert schon. Ein Absatz zu Kranken-, Pflege-, Renten- und gegebenenfalls Arbeitslosenversicherung sowie zur betrieblichen Absicherung zeigt der fachkundigen Stelle, dass Du das Risiko siehst und eingeplant hast. Erfahrungsgemäß ist das der Punkt, der in den meisten Businessplänen komplett fehlt.

Kann ich für den Businessplan eine Vorlage aus dem Internet nutzen?

Ja. Wichtig ist, dass sich die Vorlage anpassen lässt, am besten als Word-Dokument statt fester PDF-Form, und dass die Kalkulation getrennt davon bleibt, etwa als eigene Excel-Datei. So lässt sich jede Zahl ändern, ohne den Fließtext anzufassen.

Wer prüft den Businessplan für den Gründungszuschuss?

Die fachkundige Stelle, die Du selbst auswählst, Randziffer 93.50. Sie stützt darauf ihre Stellungnahme, die wiederum die Entscheidungsgrundlage der Agentur für Arbeit bildet, Randziffer 93.47. Mehr zur Auswahl der Stelle im Beitrag zur fachkundigen Stellungnahme.

Wann sollte der Businessplan fertig sein?

Bevor Du zur fachkundigen Stelle gehst, denn sie braucht ihn für die Stellungnahme. Und die muss vorliegen, bevor Du den Antrag stellst, der wiederum vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt sein muss, § 324 Absatz 1 SGB III. Das gilt schon vor vorbereitenden Handlungen nach außen, etwa der Anmietung von Räumen, Randziffer 93.34 der Fachlichen Weisungen.

Kurz gesagt

Eine feste Gliederung gibt es nicht, geprüft werden aber immer dieselben vier Punkte: fachliche Eignung, kaufmännische Voraussetzungen, Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. Vergiss die private und betriebliche Absicherung nicht, das ist der Punkt, der am häufigsten fehlt. Nimmst Du eine Vorlage, halte sie anpassbar und trenne sie von der Kalkulation. Die Zahlen dazu, Kapitalbedarf, Finanzierung und Rentabilität, behandeln wir ausführlich in einem eigenen Beitrag.

Mehr zur fachkundigen Stelle, die den Plan am Ende beurteilt, in der fachkundigen Stellungnahme für den Gründungszuschuss, und zu den Fehlern, die danach noch den Antrag kosten, in den sieben Fehlern beim Gründungszuschuss.

Melde Dich so früh wie möglich bei uns, auch wenn der Plan erst im Kopf existiert. Das Erstgespräch kostet nichts und dauert etwa zwanzig Minuten.

Geprüft am 31. August 2026. Rechtsstand: August 2026. Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss, Stand 13. September 2023, und zu § 28a SGB III, Stand Januar 2026. Vordruck BA GZ 04, Stand Januar 2025.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Entscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit und die Fassung der Vorschriften zum Zeitpunkt Deiner Antragstellung.