Die fachkundige Stellungnahme weist die Tragfähigkeit Deiner Gründung nach und ist Voraussetzung für den Gründungszuschuss. Erfahre, welche Unterlagen Du brauchst, wer sie ausstellen darf und worauf Du beim Timing achten solltest.

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Die fachkundige Stellungnahme ist das Dokument, mit dem Du der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit Deiner Gründung nachweist. Du suchst Dir die Stelle selbst aus, legst ihr vier Unterlagen vor und bekommst die Stellungnahme auf dem Vordruck BA GZ 04. Viele nennen sie Tragfähigkeitsbescheinigung. Gemeint ist dasselbe.
Rechtsgrundlage ist § 93 Absatz 2 SGB III. Satz 1 Nummer 2 verlangt den Nachweis, Satz 2 macht die Stellungnahme zum Mittel dafür.
Gründung-Leicht-Gemacht ist fachkundige Stelle im Sinne dieser Vorschrift und stellt die Stellungnahme selbst aus. Melde Dich früh bei uns, solange sich an Deinen Zahlen noch etwas ändern lässt.
Die Agentur für Arbeit beurteilt Deine Geschäftsidee nicht als Erste. Sie verlangt das Urteil einer fachkundigen Stelle und liest es dann gegen Deine Unterlagen.
Ein freies Muster gibt es nicht, vorgegeben ist der Vordruck BA GZ 04, Stand Januar 2025. Die Stelle bestätigt darauf, dass ihr die Unterlagen vorliegen, und beurteilt fachliche Eignung, kaufmännische Voraussetzungen, Wettbewerbsfähigkeit und Rentabilität. Eine eigene Frage gilt Deinem Einkommen: ob es eine ausreichende Lebensgrundlage bietet.
Der Vordruck ist knapp. Die Substanz kommt aus Deinen Unterlagen.
§ 93 Absatz 2 Satz 2 SGB III nennt Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.
Die Aufzählung ist offen, davor steht „insbesondere“. Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit nennen zusätzlich steuerberatende und unternehmensberatende Berufe mit Schwerpunkt auf Existenzgründungsberatung und Gründungsvorbereitung, dazu Gründungsinitiativen und Gründungszentren, Randziffer 93.49, Stand 13. September 2023.
Der wichtigste Satz steht in Randziffer 93.50: Die Auswahl triffst Du. Ganz frei ist sie trotzdem nicht. Nach Randziffer 93.49 kann die Agentur für Arbeit in begründeten Fällen einzelne Stellen ausschließen, nach Prüfung im Einzelfall.
Entscheidend ist, ob die Stelle Dein Geschäftsmodell nachvollziehen kann. Bei einem klassischen Handwerksbetrieb kann das die Handwerkskammer sein. Bei allem, was erklärungsbedürftig ist, brauchst Du jemanden, der sich die Zahlen ansieht.
Drei Dinge solltest Du vorher klären, denn sie unterscheiden sich von Stelle zu Stelle erheblich.
Der Preis. Die Höhe ist nirgends geregelt, jede Stelle rechnet anders ab. Frag danach, bevor Du einen Termin machst.
Die Dauer. Manche Stellen antworten in wenigen Tagen, bei anderen vergehen erfahrungsgemäß Wochen, erst für den Termin und dann für die Prüfung. Bei knappem Restanspruch entscheidet genau das.
Die Form. Viele Kammern setzen ein persönliches Gespräch vor Ort voraus. Vorgeschrieben ist das nicht, § 93 Absatz 2 SGB III verlangt die Stellungnahme, nicht eine bestimmte Form. Wenn Du weit weg wohnst oder noch im Job steckst, ist das trotzdem der Punkt, an dem es hakt.
Randziffer 93.46 zählt auf, was der Stellungnahme zugrunde liegen muss:
Warst Du schon einmal selbständig, kommt die Begründung der letzten Geschäftsaufgabe dazu, Randziffer 93.51.
Fehlt der Nachweis der Tragfähigkeit, ist der Antrag abzulehnen. Randziffer 93.48 nennt ihn eine materiell-rechtliche Anspruchsvoraussetzung.
Erfahrungsgemäß scheitert es nicht an der Idee, sondern an einer Rentabilitätsvorschau, die den eigenen Lebensunterhalt vergisst. Wenn aus Deinen Zahlen nicht hervorgeht, wovon Du in Monat sieben lebst, trägt die Tragfähigkeit nicht.
Randziffer 93.47 sagt: Die Stellungnahme bildet die Entscheidungsgrundlage. Die Fachkompetenz der Stelle und die von ihr bescheinigte Tragfähigkeit sind grundsätzlich nicht anzuzweifeln.
Deine Chance entsteht damit nicht im Gespräch, sondern vorher. Warum? Weil die Vermittlung im Zweifel das liest, was auf dem Blatt steht. Das heißt, eine schwache Stellungnahme rettet auch ein gutes Gespräch nicht mehr.
Zwei Dinge gehören dazu. Die Agentur für Arbeit prüft inhaltlich nach, soweit ihr das anhand Deiner Unterlagen möglich ist. Und einen Anspruch auf das Geld hast Du auch mit einer guten Stellungnahme nicht, der Gründungszuschuss ist nach Randziffer 93.02 eine Ermessensleistung.

Nach § 324 Absatz 1 SGB III muss der Antrag vor dem leistungsbegründenden Ereignis gestellt sein.
Das ist die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Es kann aber früher eintreten, mit vorbereitenden Handlungen nach außen. Randziffer 93.34 nennt die Anmietung von Räumen und den Wareneinkauf. Das heißt: Wer den Laden anmietet und danach den Antrag stellt, hat ein Problem. Heilen lässt sich das nur bei unbilliger Härte.
Auch die Reihenfolge davor zählt. Die Bundesagentur für Arbeit sieht zuerst eine Beratung durch Deine Agentur vor, danach wird der Antrag freigeschaltet. Erst dann ergibt der Gang zur fachkundigen Stelle Sinn.
Viele lesen § 93 Absatz 2 und sehen nur die Tragfähigkeit. Nummer 3 steht daneben: Du musst Deine Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen. Randziffer 93.51 nennt dafür insbesondere Fachkenntnisse, kaufmännisches Wissen und, wo nötig, personale Fähigkeiten zur Unternehmensführung.
Nachweisen kannst Du das mit Zeugnissen, Berufserfahrung, Zertifikaten oder mit der Teilnahme an einer Vorbereitungsmaßnahme, Randziffer 93.52. Das ist einer der Gründe, warum ein Coaching vor der Gründung sich doppelt lohnt. Es verbessert Deine Zahlen und liefert zugleich einen Nachweis, AVGS für Gründungscoaching.
Gründung-Leicht-Gemacht ist fachkundige Stelle im Sinne des § 93 Absatz 2 Satz 2 SGB III. Die Stellungnahme bekommst Du also bei uns, auf drei Wegen.
Unterlagen fertig? Dann schauen wir drauf, sagen Dir was trägt, und stellen die Stellungnahme aus. Noch nichts? Dann bauen wir Businessplan, Finanzierungsplan und Rentabilitätsvorschau mit Dir auf. Du kommst über einen AVGS? Dann ist die Stellungnahme in unserem Paket enthalten. Ohne AVGS ist sie ein Selbstzahlerangebot, denn die Kosten trägt nach Randziffer 93.46 die gründungswillige Person.
Die drei Punkte von oben fallen bei uns weg. Wir arbeiten ausschließlich online, Du fährst nirgends hin und wartest auf keinen Präsenztermin. Die Zeiten stimmen wir mit Dir ab, auch abends. Über einen AVGS fallen zusätzlich die Kosten weg.
Zur Vorbereitung bekommst Du meist eine schriftliche Bildungsempfehlung von uns. Damit gehst Du nicht mit einer Bitte in die Arbeitsvermittlung, sondern mit einem Fahrplan. Den AVGS beantragst Du im persönlichen Gespräch oder online über das Benutzerportal der Bundesagentur für Arbeit, das auch als App läuft.
§ 93 Absatz 2 Satz 2 SGB III nennt Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Aufzählung ist offen, auch Steuerberater und auf Existenzgründung spezialisierte Unternehmensberater kommen in Betracht, Randziffer 93.49 der Fachlichen Weisungen, Stand 13. September 2023. Die Auswahl triffst Du selbst.
Die Höhe ist nicht geregelt und hängt von der Stelle ab. Die Kosten trägt die gründungswillige Person, Randziffer 93.46, die Agentur für Arbeit erstattet sie nicht. Bei Gründung-Leicht-Gemacht ist die Stellungnahme in einem AVGS-Paket ohne Aufpreis enthalten, ohne AVGS ist sie ein Selbstzahlerangebot.
Sie gehört zum Antrag. Und der Antrag muss nach § 324 Absatz 1 SGB III gestellt sein, bevor Du die selbständige Tätigkeit aufnimmst oder mit vorbereitenden Handlungen nach außen trittst, etwa der Anmietung von Räumen, Randziffer 93.34. Praktisch heißt das: Die Stellungnahme muss fertig sein, bevor Du loslegst.
Das hängt von der Stelle ab, viele Kammern setzen ein Gespräch vor Ort voraus. Vorgeschrieben ist es nicht. Gründung-Leicht-Gemacht arbeitet ausschließlich online, einen Präsenztermin brauchst Du bei uns nicht.
Eine Frist gibt es weder im Gesetz noch in den Fachlichen Weisungen. Erfahrungsgemäß sind es zwei bis vier Wochen ab vollständigen Unterlagen, je nach Stelle länger. Der längere Teil ist fast immer die Vorbereitung, nicht die Prüfung.
Die Fachkompetenz der fachkundigen Stelle und die bescheinigte Tragfähigkeit sind grundsätzlich nicht anzuzweifeln, Randziffer 93.47. Die Agentur für Arbeit überprüft die Stellungnahme aber inhaltlich, soweit ihr das anhand Deiner Unterlagen möglich ist, und kann bei begründeten Zweifeln eine zweite fachkundige Stelle einschalten.
Meistens nicht. Für die weiteren neun Monate legst Du nach § 94 Absatz 2 SGB III einen schriftlichen Bericht über Deine Geschäftstätigkeit vor, Randziffer 94.11. Nur bei begründeten Zweifeln kann eine erneute Stellungnahme sinnvoll sein. Auch Phase 2 ist eine Ermessensentscheidung, mehr dazu im Beitrag zum Gründungszuschuss Phase 2.
Such Dir eine Stelle, die Deine Gründung versteht. Sorg für vier belastbare Unterlagen, leg Deine Kenntnisse getrennt davon dar, und stell den Antrag, bevor Du loslegst.
Unabhängig von der Stellungnahme kippen drei Dinge die Förderung: eine Sperrzeit, § 93 Absatz 3 SGB III, eine frühere Gründungsförderung nach dem SGB III, deren Ende keine 24 Monate zurückliegt, Absatz 4, und die Regelaltersgrenze, Absatz 5. Mehr dazu in der Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag und in den sieben Fehlern beim Gründungszuschuss.
Melde Dich so früh wie möglich bei uns, auch wenn Du noch nicht sicher bist. Das Erstgespräch kostet nichts und dauert etwa zwanzig Minuten.
Geprüft am 30. August 2026. Rechtsstand: August 2026. Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss, Stand 13. September 2023. Vordruck BA GZ 04, Stand Januar 2025.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall. Maßgeblich sind die Entscheidung der zuständigen Agentur für Arbeit und die Fassung der Vorschriften zum Zeitpunkt Deiner Antragstellung.